Pflichtstundenreduzierung – neue Regelung

Bisher war es möglich, die Pflichtstundenzahl von 25,5 Stunden Wochenstunden um 2 Stunden zu verringern, ohne dass dies eine negative Auswirkung auf die Gewährung von Altersermäßigung und/oder der Regelermäßigung für Schwerbehinderung hatte. Mit dem Auslaufen der Verpflichtung zur Erteilung der Vorgriffsstunde hat das MSW auf Anregung des Landesrechnungshofs nun vor, das ermäßigungsstundenunschädliche Maß der Verringerung der Pflichtstundenzahl von zwei auf eine Stunde zu reduzieren.

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