Wiedereingliederung bei Tarifbeschäftigten

Beachten Sie bitte, dass der Postweg und die Bearbeitung des Antrages Zeit benötigt.

Deshalb mein Rat:
Beantragen Sie Ihre Wiedereingliederung ca. 3 Wochen vor Wiederaufnahme des Dienstes.

Während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer definitiv weiter arbeitsunfähig. Denn die bisher ausgeübte Tätigkeit kann nur zum Teil ausgeübt werden. D.h. während dieser Zeit besteht auch weiterhin ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung wie z.B. Krankengeld durch die Krankenkasse.

  • Sie benötigen für eine Wiedereingliederung ein ärztliches Attest mit Wiedereingliederungsplan.
    Eine Wiedereingliederung kann längstens für die Dauer von 6 Monaten beantragt werden. Sie müssen bis zu Ihrer Wiedereingliederung ununterbrochen krankgeschrieben sein. Es darf keine Lücke durch Feiertage, Wochenenden oder Ferien entstehen.

    Die Aufteilung der Unterrichtsstunden in der Wiedereingliederungszeit sollte in sinnvollen Abschnitten erfolgen. Berücksichtigen Sie bei Ihrem Wiedereingliederungsplan Ferienanfang und -ende, sowie Feiertage; bei den Sommerferien liegt der 1. Arbeitstag vor dem Ferienende. Bei einer kurzen Wiedereingliederungszeit bei Tarifbeschäftigten sollte es höchstens 2 Stufen geben (z.B. 1/3 dann 2/3 der individuellen Stundenzahl). Vermeiden Sie nach Möglichkeit eine Stufung von Woche zu Woche oder 14-tägig. Dies lässt sich in Schule nur schwierig umsetzen. Zwischen den Abschnitten dürfen keine Lücken durch Feiertage, Wochenenden oder Ferien entstehen.

    Die Anzahl der, in der Wiedereingliederung zu leistenden Wochenstunden muss je Abschnitt aufgeführt werden (u.U. auch die Anzahl der Stunden pro Tag hier bitte darauf achten, dass Lehrerwochenstunden eingetragen werden müssen und keine Zeitstunden). Zudem besteht die Möglichkeit, weitere Einschränkungen während der Wiedereingliederung zu formulieren: z.B. zwischen den Stunden sollten Pausen liegen, Stunden sollten möglichst im Vormittagsbereich liegen, ein Therapietag/ Therapienachmittag ist nötig; Anwesenheit an der Schule maximal 5 Zeitstunden, keine Aufsichten, kein Vertretungsunterricht.

    Achten Sie darauf, dass im Wiedereingliederungsplan die angegebenen Stundenzahlen mit LWS (= Lehrerwochenstunden) bezeichnet werden. Bitte lassen Sie vom Arzt vermerken, wenn eine Unterrichtsstunde an Ihrer Schule nicht 45 Minuten umfasst (z.B. 1 UStd = 60 min). Der Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit muss angekreuzt sein und mit Datum versehen sein.
  • Tarifbeschäftigte legen zunächst der Krankenkasse den Wiedereingliederungsplan zur Genehmigung vor.

  • Nach Genehmigung durch die Krankenkasse stellen Tarifbeschäftigte einen formlosen Antrag auf Wiedereingliederung über den Dienstweg an die Sachbearbeitung des Dezernates 47.5 in der Bezirksregierung (Wiedereingliederungsplan beifügen). Eine Wiedereingliederung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Bezirksregierung erfolgen. Die Mitteilung über die genehmigte Wiedereingliederung erfolgt dann sowohl an den Antragsteller als auch an die Schule. Bei Tarifbeschäftigten muss die Zustimmung der Krankenkasse vorliegen, damit die Bezirksregierung einer Wiedereingliederung zustimmt.

  • Rechtlich schließen sich Urlaub und Wiedereingliederung aus. Mit einem ärztlichen Attest kann in den Ferien der Aufenthalt an einem anderen Ort zur Stabilisierung der Gesundheit erfolgen.

  • Bei Erkrankungen in der Wiedereingliederung empfiehlt sich bei Tarifbeschäftigten, obwohl sie krankgeschrieben sind, eine ärztliche Bescheinigung einzuholen, wenn klar ist, dass es sich um eine andere Erkrankung handelt. Dies ist wichtig im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der Krankengeldzahlung. Die entsprechende Bescheinigung geht wie sonst auch an die Schulleitung. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Weiterleitung an die Bezirksregierung.

    Besonderheit in den Ferien und in Feriennähe (1 Woche vorher):
    Erkrankt der Tarifbeschäftigte in den Ferien, sollte eine Kopie der Krankschreibung auch an zuständigen Sachbearbeiter der Schule in der Bezirksregierung gesendet werden um Irritationen zu vermeiden.

  • Liegt das Ende der Wiedereingliederung in den Ferien, sollte eine Gesundmeldung in der Schule erfolgen (formloses Schreiben oder E-Mail). In Absprache mit der Dienststelle sollten Tarifbeschäftigte unbedingt den zuständigen Sachbearbeiter der Schule in der Bezirksregierung per Mail informieren (möglichst 2 Wochen vorher), damit die Zahlung durch das LBV wieder aufgenommen wird.

Weiterer Informationen und Downloads finden Sie hier:
Vordruck Wiedereingliederungsplan für Tarifbeschäftigte
Antrag an die BR Düsseldorf – Wiedereingliederung