Personaleinsatz ab dem Schuljahr 2022/23

Der Mitteilung des MSB lässt sich Folgendes für den Personaleinsatz im Schuljahr 2022/23 entnehmen:

In der gegenwärtigen Phase der Pandemie wird auf Grundlage des Handlungskonzepts Corona in den Schulen auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückgegriffen, mit denen auch in der Gesellschaft insgesamt weiterhin ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Pandemie erfolgt. Vor diesem Hintergrund gilt, wie auch bereits seit Beginn des Schuljahres 2021/22, grundsätzlich die allgemeine Dienst- bzw. Arbeitspflicht.  

Angesichts des inzwischen ebenfalls bewährten Umgangs mit besonderen Einzelfallkonstellationen bedarf es eines generalisierenden landesweiten Erlasses zur Befreiung vom Präsenzunterricht nicht mehr. In begründeten Ausnahmefällen können die personalführenden Stellen im Rahmen des geltenden Dienst-/ Arbeitsrechts und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls weiterhin über differenzierte Einzelfalllösungen entscheiden.

Bei Frage wenden Sie sich bitte an Ihre Schwerbehindertenvertretung.

siehe auch:
https://www.schulministerium.nrw/lehrerausbildung-arbeitsschutz
[Unterpunkt „Personaleinsatz – Arbeitsschutz und Dienstpflicht“]