Was ist eine Behinderung?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 2 gilt:

  • Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
  • Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt.
  • Schwerbehinderten gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30.

Wichtig zu wissen:
Der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit oder gar über den Wert eines Menschen aus, sondern bezieht sich auf die Auswirkungen einer Behinderung in allen Lebensbereichen.

Zunächst muss man sich von der Vorstellung lösen, dass eine Schwerbehinderung auch immer sichtbar ist. Nicht immer ist eine Behinderung schon äußerlich sofort erkennbar, wie z.B. bei einem Rollstuhlfahrer, bei einem Gliedmaßenamputierten oder bei einem stark Sehbehinderten. Vielmehr gibt es Menschen, denen man ihre Schwerbehinderung nicht ansehen kann. Tinnitus, Diabetes, Krebs, Parkinson, Rheuma, Migräne und noch viele andere Erkrankungen gehören dazu.

Das Ausmaß und die damit einhergehenden psychischen Belastungen bleiben den Kollegen häufig verborgen. Sie verstehen oft nicht, weshalb ein „äußerlich Nicht-Behinderter“ einen Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Stundenermäßigung oder einer Freistellung von der Aufsichtspflicht bekommt.

Durch solche Nachteilsausgleiche soll die Arbeitskraft des betroffenen schwerbehinderten Menschen länger erhalten bleiben. Statt in den vorzeitigen Ruhestand gehen zu müssen, kann er bis zu seinem 63. Lebensjahr arbeiten und seine Fähigkeiten, seine Erfahrung und sein Können der Schule weiterhin zur Verfügung stellen.

Eins sollte jeder bedenken:
schwerbehinderte Menschen würden sehr gerne auf die Nachteilsausgleiche verzichten, wenn sie dafür gesund sein und ohne Behinderung leben könnten.