Versorgungsauskunft

Ab dem 1. Oktober 2008 kann man eine informatorische Festsetzung des Ruhegehaltes (Versorgungsauskunft) nicht mehr direkt beim LBV beantragen. Der Antrag auf Versorgungsauskunft muss seit Oktober 2008 auf einem Vordruck, der hier abgerufen werden kann, gestellt und bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Diese leitet den Antrag zusammen mit der Personalakte an das LBV weiter. Diese Dienstleistung wird z.Z. nur eingeschränkt angeboten.

Weitere Informationen, Links und Downloads finden Sie hier:
Antrag an das LBV über die BR Düsseldorf – Versorgungsauskunft

LBV Versorgungs-Brechnung