Verbeamtung

Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung im Auswahlverfahren aus?

Für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte wird die Übernahme ins Beamtenverhältnis in zweierlei Hinsicht erleichtert:

1. Heraufsetzung des Höchstalters für die Verbeamtung

Im Landesbeamtengesetz §14 (6) (Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis) heißt es: “(6) Schwerbehinderte Menschen und ihnen [… ] gleichgestellte behinderte Menschen dürfen auch eingestellt werden, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.”

2. Reduzierung der Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung

Früher konnten Schwerbehinderte nur dann “als für ein Beamtenverhältnis gesundheitlich geeignet angesehen werden, wenn … aufgrund amtsärztlicher Beurteilung erwartet werden konnte, dass eine Dienstunfähigkeit nicht vor Ablauf von zehn Jahren eintreten würde.” Diese Zehn-Jahres-Prognose ist vor einigen Jahren für den öffentlichen Dienst in NRW ersatzlos gestrichen worden.

Außerdem heißt es in den Richtlinien zum SGB IX in Ziffer 5 Einstellung:
5.4.1 Mindestmaß körperlicher Eignung: „Im Hinblick auf § 211 SGB IX ist das erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung bereits dann als gegeben anzusehen, wenn schwerbehinderte Menschen nur bestimmte Dienstposten ihrer Laufbahn wahrnehmen können. Dabei sind Möglichkeiten der behinderungsgerechten und barriere-freien Arbeitsplatzgestaltung, wie zum Beispiel mit technischen Arbeitshil-fen nach dem SGB IX auszuschöpfen.“
5.4.2 Beamtenverhältnis: „Schwerbehinderte Menschen können auch dann in das Beamtenverhältnis eingestellt werden, wenn als Folge ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist. […]“

Untersuchung durch den Amtsarzt

Aus Anlass Ihrer Einstellung in den öffentliche Dienst werden Sie vom Amtsarzt untersucht.

Das müssen Sie wissen:
Ein erhöhter BMI-Wert alleine ohne sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung führt nicht mehr zur Verweigerung der Verbeamtung.

Versorgungsrechtliche Konsequenzen bei Dienstunfähigkeit vor Ablauf von 5 Jahren

Schwerbehinderte sollten vor der Verbeamtung über die versorgungsrechtlichen Konsequenzen informiert werden, die sich bei einer Dienstunfähigkeit vor Ablauf von 5 Jahren ergeben. “Die Bewerber sind jedoch auf die Vorschrift des § 4 Abs.1 Nr.1 BeamtVG sowie die mit einem Ausscheiden vor Ablauf einer fünfjährigen Dienstzeit verbundenen Folgen hinzuweisen. Diese Regelungen gelten auch für die Anstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.” (Richtlinien 5.4.2)

Krankenversicherung

Den schwerbehinderten Beamtenanfängerinnen und -anfängern bietet die PKV einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung .

Probezeit

Am 1. April 2009 ist das neue LBG in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die Probezeit nun generell 3 Jahre beträgt. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob sich die Beamtin oder der Beamte dauerhaft für den Dienst eignet.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Das sollten Sie unbedingt beachten:
Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein Muss!

Weitere Informationen, Links und Downloads finden Sie hier:
Chancen auf Einstellung
Kommentar zum Fürsorgeerlass 1989 (BASS 21 – 06 Nr. 5)
Regelung der Einstellung bei Schwerbehinderung
Einstellung und Verbeamtung bei Schwerbehinderung
Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Amtsarzt
Verbeamtung trotz Übergewicht
Urteil des VG München zum BMI
Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts (§4 BeamtVG)
Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung

BMI-Rechner online