Es ist eine befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der man für eine Phase des Bewilligungszeitraums komplett freigestellt werden kann.
Die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (Sabbatjahr) nach § 65 LBG kurzgefasst:
- Nach § 65 LBG eine besondere Form der Teilzeit
- Zeitlich befristet – Bewilligungszeitraum mind. 1 Schuljahr und max. 7 Schuljahre
- Beginn entweder am 1. August oder 1. Februar
- Möglichkeit der kompletten Freistellung für eine Phase der Teilzeit
- Beamtete und tarifangestellte Lehrkräfte können sie in Anspruch nehmen
- Mehrmalige Inanspruchnahme ist möglich
- Kein Verzicht auf die Altersermäßigung
- Eine Kombination mit einer Teilzeit nach § 63, 64 oder 67 ist möglich
- Bei Beantragung aus familiären Gründen Freistellungsphase auch zu Beginn oder während des Bewilligungszeitraums
- Als Familienpflegezeit mit mind. 10/25,5 Pflichtstunden pro Woche und einer Antragstellung bis 8 Wochen vor Beginn
- Bei einer Freistellungsphase über ein Jahr hinaus keine Garantie auf Rückkehr an die bisherige Schule
- Beihilfeanspruch bleibt erhalten bei mind. 50% Teilzeitquote
Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell anstatt Altersteilzeit
Die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell hat sich nach den Veränderungen durch das Dienstrechtanpassungsgesetz von 2013 zu einer echten Alternative zur „klassischen“ Altersteilzeit entwickelt.
Beispieldarstellung für eine Lehrkraft mit 75% Unterrichtsverpflichtung, die 1 Jahr vor dem Pensionierungsdatum in die Freistellungsphase gehen möchte und damit sozusagen 1 Jahr früher im „Ruhestand“ ist.
- Die Lehrkraft arbeitet in Teilzeit mit einer 3/4 Stelle (75%).
- Der gesamte Bewilligungszeitraum wird auf 4 Schuljahre beantragt.
- Die Lehrkraft arbeitet 3 Schuljahre mit voller Stundenzahl (100%).
- Die anschließende Freistellungsphase ohne Unterrichtsverpflichtung dauert 1 Jahr, da innerhalb der 3 Schuljahre die 75% Unterrichtsverpflichtung für 1 Jahr „angespart“ wurden.
Ohne Pensionierungsperspektive beginnt die Freistellungsphase an einem frei gewählten Zeitpunkt während der aktiven Tätigkeit als Lehrerin/ Lehrer.
Die Gestaltungsmöglichkeiten dieses Modells sind groß und daher auf viele individuelle Gegebenheiten anzupassen.
Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Antrag an die BR Düsseldorf – Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell