Schulinspektion/ Qualitätsanalyse

Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) und den Hauptschwerbehindertenvertretungen hat ein Gespräch stattgefunden, in dem folgende Punkte festgehalten worden sind:

  1. Die schulformspezifischen Schwerbehindertenvertretungen auf Bezirksebene sind von dem Dezernat 4Q zeitgleich mit der Schule über den geplanten Termin zu informieren.
  2. Die 4 QPs sollten grundsätzlich schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Schule die Schulleitung nach Kolleginnen und Kollegen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und den daraus resultierenden Einschränkungenfür die Unterrichtsbeobachtungen fragen.
  3. Wenn die 4QPs durch die Schulleitung von Lehrerinnen und Lehrern erfahren, die sich während des Schulbesuches z.B. in einer stufenweisen Wiedereingliederung befinden, sollten diese gefragt werden, ob sie sich eine Unterrichtsbeobachtung zutrauen. Bei Verneinung sollte dies begründungsfrei akzeptiert werden, da dieses i.d.R. Einzelfälle betrifft. Diese Einzelfälle sind i.d.R. nicht im Bericht zu erwähnen, um die Anonymität zu wahren.
  4. Einen generellen Verzicht von Unterrichtsbeobachtungen bei Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung oder schweren Erkrankungen wollen weder das MSB noch die Schwerbehindertenvertretungen.

Das sollten Sie wissen:
Die Schulinspektion ist keine dienstliche Beurteilung einzelner Lehrkräfte!

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Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Qualitätsanalyse an Schulen in NRW – Regelungen zur Unterrichtsbeobachtung (Rd-Erl von 2011)
Schematische Übersicht zum Ablauf einer Qualitätsanalyse