Mobbing

Werden Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt, können sie Anspruch auf Schadensersatz erhalten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Ansprüche auf Schadensersatz könnten bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und aus “mobbingbedingten Verletzungshandlungen” entstehen. Entscheidend sei, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer “Gesamtschau” aller Mobbing – Handlungen ein “übergreifendes systematisches Vorgehen” aufzeigen könne. ( AZ: 8 AZR 709/06).

Behinderte sind durch Mobbing fünfmal häufiger betroffen als nichtbehinderte Kolleginnen und Kollegen! (Professor H. Leymann †)

Was versteht man unter Mobbing?

Ein gute Erklärung findet man meines Erachtens z. B. auf einem Informationsblatt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zusammengefasst wird hier Mobbing dargestellt als eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie Ehre oder Gesundheit des Betroffenen verletzen.

Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich, es muss jedoch eine klare Opfer-Täter-Beziehung erkennbar sein. Mobbing führt zur Unterlegenheit der Betroffenen und schädigt sie. Bei einmaligen Vorfällen oder wenn zwei gleich starke Parteien einen Konflikt miteinander austragen würde man nicht von Mobbing sprechen.

Mobbinghandlungen (nach Professor H. Leymann †)

Mobberinnen und Mobber und ihr destruktives Tun

Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen
Beispiele:

  • Der/ Die Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kolleginnen und Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Die Arbeitsleistung wird ständig kritisiert.
  • Das Privatleben wird ständig kritisiert.
  • Telefonterror
  • Mündliche Drohungen
  • Schriftliche Drohungen
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.

Angriffe auf soziale Beziehungen
Beispiele:

  • Man spricht nicht mehr mit dem/ der Betroffenen.
  • Die Kollegen und Kolleginnen lassen sich nicht ansprechen.
  • Man wird wie Luft behandelt.

Angriffe auf das soziale Ansehen
Beispiele:

  • Es wird schlecht über die Betroffenen gesprochen.
  • Gerüchte werden verbreitet.
  • Die Gemobbten werden lächerlich gemacht.
  • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
  • Über eine Behinderung wird gespottet.
  • Gang, Stimme oder Gesten werden imitiert, um jemanden lächerlich zu machen.
  • Die politische oder religiöse Einstellung wird angegriffen.
  • Man macht sich über das Privatleben lustig.
  • Man macht sich über die Nationalität lustig.
  • Die Betroffenen werden gezwungen, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
  • Entscheidungen werden in Frage gestellt.
  • Man ruft ihm/ ihr entwürdigende Ausdrücke nach.
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
Beispiele:

  • Es werden keine Arbeitsaufgaben zugewiesen.
  • Sinnlose Arbeitsaufgaben werden erteilt.
  • Man gibt ihm/ ihr Aufgaben weit unter dem eigentlichen Können.
  • Es werden ständig neue Aufgaben zugewiesen.
  • Man gibt ihr/ ihm Arbeitsaufgaben, die die Qualifikation übersteigen, um den Betroffenen/ die Betroffene bloßzustellen.

Angriffe auf die Gesundheit
Beispiele:

  • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
  • Anwendung leichter Gewalt, um jemandem einen Denkzettel zu verpassen.
  • Man verursacht Kosten, um den Betroffenen zu schaden.
  • Es wird zu Hause oder am Arbeitsplatz materieller Schaden angerichtet.
  • Sexuelle Handgreiflichkeiten

Gesundheitliche Folgen

Hier können natürlich nur auszugsweise Krankheitsbilder von durch Mobbing Betroffener dargestellt werden, da gesundheitliche Folgen individuell sind.

körperliche Reaktionen seelische Reaktionen
Beispiele:
  • Kopfschmerzen
  • Magen- und Darmprobleme
  • Bluthochdruck oder -niedrigdruck
  • Entzündungen des Magen-Darmtraktes
  • Herzrhythmusstörungen
  • Zittern
  • Schlafstörungen
  • Allergien
  • Sprachschwierigkeiten
  • Hörsturz
Beispiele:
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Antriebslosigkeit
  • Weinkrämpfe
  • Persönlichkeitsveränderung
  • Angstzustände
  • Depressionen
  • Hypersensibilität
  • Alpträume
  • Suizidgedanken
  • akute Suizidgefahr!

Mögliche Bewältigungsstrategien

Sie sollten ein Mobbing -Protokoll führen. Um „Beweise“ zu sichern und sich nicht durch pauschale Mobbingvorwürfe ins Hintertreffen zu setzen, empfiehlt es sich, Mobbingvorfälle genau nach Beteiligten, Sachverhalt, Datum und Uhrzeit zu protokollieren. Dies hilft nicht nur, einen klaren Kopf zu bewahren, sondern ist äußerst nützlich für die eigene Argumentation bei Konfliktgesprächen und Beschwerdeverfahren.

Mobbing geht an die Substanz und schwächt die Gegenkräfte. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, sich soziale, emotionale und moralische Unterstützung zu holen z.B.:

  • bei Kolleginnen und Kollegen:
    Hilfreich ist eine „kritische Unterstützung“, um die eigene Rolle im „Zusammenspiel“ wahrzunehmen und mögliche Angriffsflächen zu verringern.
  • im privaten Umfeld:
    Mobbing nagt an Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl. (Ehe-)Partner*innen, Freunde*innen und Bekannte sind die geeigneten Personen (wenn man sie nicht überfordert), das brüchige Selbstwertgefühl wieder aufzurichten und die Abwehrkräfte zu stabilisieren. Ferner ermöglicht der „Blick von außen“, die Probleme am Arbeitsplatz aus einer anderen Perspektive zu sehen und neue Lösungswege zu erkennen.
  • in Selbsthilfegruppen:
    Die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, verringert das Gefühl, als einziger Mensch der Welt von Mobbing betroffen zu sein. Im Bedarfsfall sollten Sie psychologische/ medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie die Schwerbehindertenvertretung, den Personalrat, die Frauenbeauftragte/ den Gleichstellungsbeauftragten. Für persönliche und begleitende Mobbinberatung sind Beratungsstellen zu empfehlen, die zumeist nicht nur individualtherapeutische Hilfe geben, sondern einen systemischen Ansatz praktizieren.

“0 Gewalt” ist die kostenlose Notrufnummer unter 0800/ 0439258 zum Thema Mobbing von Lehrkräften im Internet jeweils dienstags und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Die Beratung erfolgt anonym.

Weitere Informationen, Links und Downloads finden Sie hier:
Informationsblatt des Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
Handlungsempfehlungen bei Mobbing von Lehrkräften im Internet
Beispiel für ein Mobbing-Protokoll