Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist jederzeit möglich. Ein entsprechender Antrag ist auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 47.2 zu stellen.

Befindet sich die Referendarin bzw. der Referendar bereits im Prüfungsverfahren, muss zusätzlich noch ein Antrag auf Rücktritt vom Prüfungsverfahren beim Staatlichen Prüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen gestellt werden. Ein Rücktritt vom Prüfungsverfahren kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wird der Rücktritt vom Prüfungsverfahren vom Prüfungsamt nicht genehmigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Referendarinnen und Referendare können nur dann in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt werden, wenn für die Entlassung ein wichtiger Grund vorlag (OVP §5 Abs.2 Satz 4).  Wichtige Gründe können z. B. längere schwere Erkrankung Kindererziehung, Familienzusammenführung, Pflegefall oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf sein.

Ein Antrag auf Entlassung ist im Zentrum für schulpraktische Ausbildung erhältlich. Dort werden Sie über die mit der Entlassung verbundenen Auswirkungen belehrt. Nach dem Eingang des Entlassungsantrages bei der Bezirksregierung erhalten Sie die Entlassungsverfügung. Sie sind mit dem in der Entlassungsverfügung angegebenen Datum oder, wenn die Entlassungsverfügung nicht zu dem beantragen Entlassungstermin zugestellt werden kann, mit dem Tage der Zustellung der Entlassungsverfügung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.

Hier finden Sie weitere Informationen und Downloads:
Antrag an die BR Düsseldorf – Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst