BEM – Informationen für Referendare

Nach § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber die Pflicht, Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt dienstunfähig waren, Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsprozess anzubieten. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat zum Ziel, zu klären, wie eine Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Das Angebot erfolgt durch die Bezirksregierung. Die Referendarin/ der Referendar kann entscheiden, ob sie/ er das BEM-Angebot annehmen will oder nicht. Sie / Er kann auch entscheiden, wo das Gespräch stattfinden soll (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung oder Bezirksregierung) und wer an dem Gespräch teilnehmen soll.

Ich empfehle vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat aufzunehmen.

Das BEM-Gespräch sollte gut vorbereitet sein. Beziehen Sie den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung in die Vorbereitung mit ein. Das Gespräch sollte anhand eines Gesprächsleitfadens geführt werden.

Hilfreiche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg. Geben Sie in das Suchfeld BEM ein, folgen Sie nun auf der neuen Seite dem Link und klicken dann rechts in dem Kasten Downloads auf Vorbereitungsdienst.

Hilfreiche Informationen finden Sie hier:
Bezirksregierung Arnsberg