Beihilferecht und Krankenversicherung

Als Beamtin/ Beamter bekommt man keinen Zuschuss zur Krankenversicherung sondern Beihilfe. Das bedeutet, dass von den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten je nach Beihilfesatz:

  • 50% für die Beihilfeberechtigte/ den Beihilfeberechtigten;
  • 70% für die berücksichtigungsfähige Ehepartnerin/ den berücksichtigungsfähigen Ehepartner, Beihilfeberechtigte/ Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern oder
  • 80%für berücksichtigungsfähige Kinder übernommen werden.

Rein theoretisch steht es der Beamtin/ dem Beamten dann frei, die restlichen Kosten aus der eigenen Tasche zu bezahlen oder für den Rest eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Der Beitrag für eine gesunde Referendarin/ gesunden Referendar beträgt monatlich ca. 70 bis 90 Euro bei dem sog. Ausbildungstarif für Referendarinnen/ Referendare.

Bleibt man gesetzlich versichert, so beteiligt sich das Land als Arbeitgeber jedoch nicht an den Kosten. Deshalb muss die Beamtin/ der Beamte den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein bezahlen.

Gut zu wissen:
Den schwerbehinderten Beamtenanfängern bietet die PKV seit dem 1. Januar 1987 einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung.

Neu:
Die Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für Beamte in der Ausbildung.

Weitere Informationen, Links und Downloads finden Sie hier:
Privater Ratgeber zur Krankenversicherung für Referendare
Merkblatt der PKV für Beamtenanfänger mit Behinderungen bzw. Vorerkrankungen
Broschüre zu Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung

Informationen des LBV NRW zum Thema Beihilfe
Beamte in der PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.