Ausweisverlängerung

1. Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises nach Ablauf der Gültigkeitsdauer

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie diesen bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder der Versorgungsverwaltung verlängern lassen. Ich rate Ihnen dazu, dies bei der Stadtverwaltung zu tun, denn dort bekommen Sie Ihren Ausweis sofort wieder ausgehändigt.

Der neue Schwerbehindertenausweis, der ab dem 01.01.2015 bundesweit ausgestellt wird, muss bei Verlängerung komplett erneuert werden, da bei dem aktuellen Format ein neuer Ausweis benötigt wird.

Ganz wichtig:
Schicken Sie eine Kopie Ihres Ausweises mit der neuen Gültigkeitsdauer auf dem Dienstweg umgehend an die Bezirksregierung Düsseldorf.

2. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises nach Ende der Heilungsbewährung

Für eine Reihe von Erkrankungen ist eine Zeit der Heilungsbewährung vorgesehen, nach deren Ablauf der Grad der Behinderung (GdB) erneut festgestellt wird.

Bei einer Schwerbehinderung unter Heilungsbewährung für zwei, drei oder fünf Jahre wurde die tatsächliche Behinderung zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises, z. B. Krebs, nicht bewertet, sondern nur eine pauschale GdB-Einstufung aufgrund der Tumorart vorgenommen. Teils bis zu einem Jahr vor Ablauf der Heilungsbewährung erhalten die Betroffenen einen Anhörungsbogen von der zuständigen Stelle der Versorgungsverwaltung mit der Aufforderung, Angaben über ihren Gesundheitszustand zu machen und die Namen der behandelnden Ärzte anzugeben. Dieses Formular bezieht sich nur auf die Ursprungserkrankung, z. B. Krebs, und nicht auf neu aufgetretene Erkrankungen oder Folgeerkrankungen der Ursprungserkrankung. Bei dieser Überprüfung am Ende der Heilungsbewährung wird nicht mehr das Ursprungsleiden pauschal beurteilt, sondern die tatsächliche Behinderung festgestellt.

Sinn macht es meiner Erfahrung nach, nicht nur den Anhörungsbogen auszufüllen, sondern auch einen Änderungsantrag zu stellen und diesen wie einen Erstantrag auszufüllen. Dabei ist es wichtig die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf Ihr Alltagsleben – Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – vollständig und detailliert auszuführen. Unter 5.2 des Antragsformulars haben Sie die Gelegenheit dazu. Eventuell sollten Sie ein Begleitschreiben beifügen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht schwerpunktmäßig die Beeinträchtigungen im Berufsleben beschreiben. Es ist wichtig, dass diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen vom typischen Gesundheitszustand gesunder Menschen Ihres Lebensalters abweichen; z. B. deutliche Einschränkung und außergewöhnliches Schmerzsyndrom bei Wirbelsäulenschaden statt altersgemäße Verminderung der Beweglichkeit der Wirbelsäule.

Die Beeinträchtigungen können alle Bereiche des Lebens, körperliche wie seelische umfassen.

Nach Möglichkeit stellen Sie keine Schwerpunktanträge, die sich nur auf eine Behinderung bezieht.

Bevor Sie den Änderungsantrag stellen, ist es notwendig, dass Sie Kontakt mit allen Ärzten aufnehmen, die Sie im Antrag benennen wollen. Diese Ärzte werden von den Stellen der Versorgungsverwaltungen angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Sie können bei den Ärzten auch selbst diese Befunde einfordern und dem Antrag direkt beilegen. Das beschleunigt das Verfahren, muss aber ggf. von Ihnen selbst bezahlt werden.

3. Schutzfrist bei Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch weggefallen, weil sich der Behinderungsgrad auf weniger als 50 verringert hat, so behält der behinderte Mensch den Schwerbehindertenschutz und den Schwerbehindertenausweis bis zum Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt (§ 199 Abs. 1 SGB IX).

Ich rate dringend zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit mir.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Zuständige Stellen für die Beantragung der Anerkennung einer Schwerbehinderung
Musterbrief an die BR Düsseldorf – Mitteilung über neue Gültigkeitsdauer des Ausweises