Ausbildung und Prüfung

Was kann Ihr Schwerbehindertenvertreter für Sie tun?

Fehlende Informationen über den neuen Ausbildungsabschnitt, den neuen Beamtenstatus, den neuen Lebensabschnitt führen nicht selten zu vielen Unsicherheiten bezüglich der Unmengen an neu zu bewältigenden Aufgaben.

Als Vertrauensperson für schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im gymnasialen Bereich im Regierungsbezirk Düsseldorf nehme ich Ihre Interessen wahr.

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, indem ich

  • schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare und ihre Vorgesetzten über mögliche Nachteilsausgleiche zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben informiere;
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei denzuständigen Stellen beantrage;
  • die Interessen der schwerbehinderten Referendarinnen und Referendare gegenüber dem Arbeitgeber an ihren Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung vertrete;
  • die Einhaltung aller zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten bestehenden Bestimmungen überwache;
  • Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung ihrer Behinderung oder Gleichstellung bei den zuständigen Stellen unterstütze;
  • schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare auf deren Wunsch bei Lehrproben und Prüfungen begleite, an den mündlichen Prüfungen und praktischen Prüfungen teilnehme und nach deren Abschluss – vor der Beratung des Ergebnisses der Prüfung – gegenüber der Prüfungskommission eine Stellungnahme abgebe.

Für Referendarinnen und Referendare mit einer anerkannten Behinderung kommen u. a. folgende Erleichterungen in Betracht:

  • Bereitstellung von behinderungsspezifischen Hilfen, z. B. Arbeitsplatzausstattungen;
  • Erholungspausen;
  • Individuelle zeitliche Gestaltung der Prüfungsdauer;
  • Besonderer Kündigungsschutz.

Hinweise auf in Anspruch genommene Erleichterungen dürfen in die Zeugnisse nicht aufgenommen werden!

Termine für den Ausbildungsbeginn an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)

Essen / Kleve / Mönchengladbach November 2023
Düsseldorf / Krefeld / Oberhausen Mai 2024
Duisburg / Neuss / Solingen November 2024

Weitere Themen

BEM-Angebot für Referendarinnen und Referendare bei längerfristigen Erkrankungen.
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst auf eigenen Wunsch vor Ablegen des 2. Staatsexamens.
Wiederholung der Staatsprüfung und mögliche finanzielle Folgen.
Teilzeit im Vorbereitungsdienst.

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Einstellung schwerbehinderter Pädagoginnen und Pädagogen in den Schuldienst und ist bei den Einstellungsverfahren beteiligt.

Diese Informationen zum Beihilferecht und Krankenversicherung sollten Sie beachten.

Weitere Informationen, Links und Downloads finden Sie hier:
Betreuung der schwerbehinderten Lehramtsanwärter durch die SBV
Die neue OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und Lehrämter an Schulen) – Stand: 2018
Informationen und Empfehlungen zu Risiken und Grenzen der Nutzung sozialer Netzwerke

Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen
Zuständigkeiten für den Vorbereitungsdienst bei der BR Düsseldorf