Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages zum 01.01.2021

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet hatte, hat am 27. November 2020 nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, so dass die Änderungen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten können. Weitere Informationen finden Sie hier.