Richtlinie – Neufassung der Hinweise für den Schulbereich

Mit der Veröffentlichung vom 11.09.2019 durch das Ministerium des Innern ist die neue Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (kurz: Fürsorgerichtlinie) in Kraft getreten. Dementsprechend wurden die ergänzenden und erläuternden Hinweise für den Bereich der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Lehrkräfte (ehemalige Anlage 2 zur Fürsorgerichtlinie) ebenfalls neu gefasst.

Die Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des SGB IX finden Sie hier
Die Hinweise finden Sie hier
Beachten Sie auch die Hinweise in unserer Rubrik „Informationen von A bis Z“ zum Thema „Richtlinie“