Seit dem 01.09.2014 erhalten schwerbehinderte Menschen den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat aus Kunststoff.
Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Seit dem 01.01.2015 wird bundesweit nur noch der neue Ausweis ausgestellt. Er ist kostenlos und gilt in der Regel unbegrenzt ab dem Tag seiner Ausstellung. Ein befristeter Ausweis wird nur ausgestellt, wenn eine Nachprüfung erfolgen soll. Der neue Ausweis ist etwa so groß, wie eine Bankkarte und damit handlicher, langlebiger und benutzerfreundlicher. Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Neu hinzugekommen ist der Hinweis in englischer Sprache, dass der Karteninhaber schwerbehindert ist. Damit ist dieser neue Ausweis auch im Ausland besser einsetzbar. Blinde Menschen können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge „sch-b-a“ in Braille-Schrift erkennen.