Service für Schulleitungen, Seminarleitungen und Lehrerräte

Schulleitungen, Seminarleitungen und Lehrerräte finden auf dieser Seite Vordrucke für:

Meldung der Teilnahme einer Bewerberin / eines Bewerbers mit Schwerbehinderung an einem Auswahlverfahren oder sogenannte “Nullmeldung”
Schulleitungen sind verpflichtet, die zuständige Schwerbehindertenvertretung unmittelbar nach Eingang der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen (auch als Seiteneinsteiger) zu unterrichten, unabhängig von der Zulässigkeit der Bewerbung. Sofern bis zum Bewerbungsschluss keine entsprechende Bewerbung eingegangen ist, ist auch dies der zuständigen Schwerbehindertenvertretung umgehend mitzuteilen („Nullmeldung“). Diese Mitteilungspflicht besteht auch für Stellen, die z. B. auf VERENA ausgeschrieben werden.

zum Formular

Mitteilung über die Beurteilung einer schwerbehinderten Lehrkraft
Das Jahresgespräch
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Schuldienst sollen entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrem Leistungsvermögen eingesetzt werden. Dabei übernehmen die Schulleitungen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der unter Kapitel II.1 genannten Richtlinien. Sie sollen jede zugunsten der schwerbehinderten Menschen getroffene Bestimmung großzügig anwenden und das ihnen eingeräumte Ermessen großzügig ausüben.

Um die dazu erforderlichen Maßnahmen vor Ort umfassend zu klären und auf längere Zeit tragfähige Absprachen zu treffen, sind die schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Bekanntgabe der Behinderung und im Folgenden anlassbezogen – aber mindestens einmal jährlich – von der Schulleitung zu einem Gespräch einzuladen. Die schwerbehinderten Menschen werden ausdrücklich ermuntert, das Gespräch mit der Schulleitung von sich aus zu suchen. Der Gesprächsleitfaden hilft bei der Vorbereitung und Durchführung eines Jahresgesprächs.

Mit diesem Vordruck informiert die Schulleitung die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass das Jahresgespräch stattgefunden hat.

zum Formular

Sollte die Schulleitung selbst zum Kreis der Schwerbehinderten gehören führt sie ihr Jahresgespräch mit einem Vertreter der Bezirksregierung. Über das erfolgte Jahresgespräch wird die Schwerbehindertenvertretung schriftlich informiert.

zum Formular

Ausbildung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
Das ZfsL beteiligt die Schwerbehindertenvertretung am gesamten Ausbildungs- und Prüfungsverfahren. Nach Punkt IV. der Integrationsvereinbarung ist bei der Zuweisung der Ausbildungsschule den behinderungsbedingten Erfordernissen der schwerbehinderten und gleichgestellten Referendare und Referendarinnen Rechnung zu tragen.

Die Schwerbehindertenvertretung wird sofort nach Dienstantritt über das Seminar und die Ausbildungsschule informiert.

zum Formular

Am Ende der Ausbildung steht die Prüfung zum 2. Staatsexamen. Die Seminarleitung informiert die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig über den Termin und den Ablauf des Prüfungstages. Bei Splittung der Prüfung kann diese auf zwei Tage verteilt werden.

zum Formular

Versetzung
Freigabeerklärung der Schulleitung bei einem Versetzungsantrag.
Rückmeldungen an das Funktionspostfach der SBV

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Richtlinie zur Durchführung des SGB IX
Inklusionsvereinbarung der Bezirksregierung Düsseldorf (4. überarbeitete Fassung 2022)
Schulleitung und Gesundheit: Zur gesundheitlichen Lage von Schulleitungen in NRW