Schulleitungen, Seminarleitungen und Lehrerräte finden auf dieser Seite Vordrucke für:
Um die dazu erforderlichen Maßnahmen vor Ort umfassend zu klären und auf längere Zeit tragfähige Absprachen zu treffen, sind die schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Bekanntgabe der Behinderung und im Folgenden anlassbezogen – aber mindestens einmal jährlich – von der Schulleitung zu einem Gespräch einzuladen. Die schwerbehinderten Menschen werden ausdrücklich ermuntert, das Gespräch mit der Schulleitung von sich aus zu suchen. Der Gesprächsleitfaden hilft bei der Vorbereitung und Durchführung eines Jahresgesprächs.
Mit diesem Vordruck informiert die Schulleitung die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass das Jahresgespräch stattgefunden hat.
Sollte die Schulleitung selbst zum Kreis der Schwerbehinderten gehören führt sie ihr Jahresgespräch mit einem Vertreter der Bezirksregierung. Über das erfolgte Jahresgespräch wird die Schwerbehindertenvertretung schriftlich informiert.
Die Schwerbehindertenvertretung wird sofort nach Dienstantritt über das Seminar und die Ausbildungsschule informiert.
Am Ende der Ausbildung steht die Prüfung zum 2. Staatsexamen. Die Seminarleitung informiert die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig über den Termin und den Ablauf des Prüfungstages. Bei Splittung der Prüfung kann diese auf zwei Tage verteilt werden.
Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Richtlinie zur Durchführung des SGB IX
Inklusionsvereinbarung der Bezirksregierung Düsseldorf (4. überarbeitete Fassung 2022)
Schulleitung und Gesundheit: Zur gesundheitlichen Lage von Schulleitungen in NRW