Pflichtstundenermäßigung

Aus der folgenden Tabelle können Sie erkennen, auf welche Pflichtstundenermäßigung pro Woche Sie einen Anspruch haben.

Grad er Behinderung (GdB) Beschäftigungsumfang 50% oder mehr Beschäftigungsumfang 75% oder mehr Vollbeschäftigung
(Reduzierung um bis zu 1 WS unschädlich)
50 oder mehr 1 Wochenstunde 1 Wochenstunde 2 Wochenstunden
70 oder mehr 1,5 Wochenstunden 2 Wochenstunden 3 Wochenstunden
90 oder mehr 2 Wochenstunden 3 Wochenstunden 4 Wochenstunden

Es ist auf alle Fälle notwendig, dass Sie eine Fotokopie Ihres Schwerbehindertenausweises auf dem Dienstweg der Bezirksregierung zusenden. Ihre Schulleitung muss Ihnen die zustehende Stundenermäßigung sofort einräumen.

In besonderen Fällen kann auf Antrag über die Regelermäßigung hinaus eine weitere Ermäßigung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl von bis zu vier Stunden befristet beantragt werden. Dazu reicht ein formloser Antrag, in dem begründet dargelegt werden muss, warum Sie diese zusätzliche Entlastung für notwendig erachten. Eine fachärztliche Bescheinigung ist seit dem 01.08.2016 ebenso erforderlich wie eine Stellungnahme der Schulleitung zu bereits gewährten Nachteilsausgleichen und Vereinbarungen. Die Kosten für die fachärztliche Bescheinigung können Sie bei der Bezirksregierung (Dezernat 47.5) einreichen.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Wichtige Zusatzinformationen – Zusätzliche Pflichstundenermäßigung
Musterbrief an die BR Düsseldorf – Mitteilung der Schwerbehinderung
Antrag an die BR Düsseldorf – Zusätzliche Pflichtstundenermäßigung