Neues Recht für insulinpflichtige Diabetiker

Der Bundesrat hat im Jahr 2010 eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind Voraussetzungen geändert worden, nach denen insulinpflichtige Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können.

Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerung erbracht werden, um als Diabetiker den Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Zudem mussten die Diabetiker nachweisen, dass ihr Stoffwechsel sich nur schwer einstellen lässt und sie teilweise erhebliche Unterzuckerung erleiden.

Neu ist ab dem 22.07.2010, dass Menschen mit Diabetes mellitus als Schwerbehinderte gelten, wenn sie täglich mindestens 4 Mal Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Die Blutzuckerselbstmessung und Insulindosierung müssen dokumentiert sein. Wichtig dabei ist, dass der Schwerbehindertenausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt. Damit sind frühere Fälle wie etwa der Führerscheinentzug ausgeräumt. Es ergibt sich folgende Änderung der Bewertung des GdB für Diabetes:

alt GdB 40 = neu GdB 50

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdB-Werte bedingen.

Genauer Gesetzestext von „Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010“ im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 37, Seite 928