Arbeitsschutz/ Schwangerschaft

Keine Frage, der Schutz von Mutter und Kind hat oberste Priorität. Deshalb ist es auch richtig, dass die Bezirksregierung Regeln aufstellt, um die Risiken für schwangere Lehrerinnen zu minimieren.

Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Er umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit insbesondere des Ungeborenen vor schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz zu schützen.

Während der gesamten Schwangerschaft gelten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) bei angestellten Lehrerinnen, nach der Mutterschutzverordnung (MuSchVB) bei beamteten Lehrerinnen sowie nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) bei angestellten und beamteten Lehrerinnen verschiedene Schutzbestimmungen.

Weitere rechtliche Regelungen finden sich in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) und im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).

Aktuelle Informationen zur Beratung und Betreuung schwangerer Lehrerinnen beim beruflichen Umgang mit Kindern finden Sie hier .

Konkret bedeutet dies für eine schwangere Lehrerin:
Nach der Anzeige der Schwangerschaft durch Vorlage eines Attestes bei der Schulleitung wird diese sofort ein Kontaktverbot für den beruflichen Umgang mit Kindern anordnen. Dieses Kontaktverbot ist befristet bis das Ergebnis der Untersuchung der B.A.D GmbH vorliegt.