Altersteilzeit

Die zwei Modelle der Altersteilzeit, das Blockmodell und das Teilzeitmodell, sind mit der Neuregelung durch das Dienstrechtanpassungsgesetz von 2013 für die beamteten Kolleginnen und Kollegen nicht mehr so attraktiv wie früher.

Kurzerklärung zu den zwei Modellen:

Das Blockmodell teilt sich auf in eine Beschäftigungsphase (mit einer Wochenstundenzahl zwischen 12,75 und 25,5) und in eine Freistellungsphase, die bis zum Ruhestand geht.

Im Teilzeitmodell arbeitet man durchgehend mit 65% der Pflichtstundenzahl bis zum Ruhestand (möglich nur bei einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von mind. 19,25 h in den letzten 5 Jahren).

Finanzielle Verschlechterungen bei beiden Modellen sind z.B.:

  • Die zu leistende Arbeitszeit während der Altersteilzeit wurde von 55% auf 65% angehoben (Berechnungsbasis ist der Durchschnitt des Beschäftigungsumfangs der letzten 5 Jahre).
  • Die Nettobesoldung sank von zuvor 83 % auf 80 % während der Phase der Altersteilzeit (Berechnungsbasis ist der Durchschnitt des Beschäftigungsumfangs der letzten 5 Jahre).
  • Die Phase der Altersteilzeit wird nur noch zu 80% als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet. Zuvor waren es 90%.

Insgesamt haben sich die Bedingungen der Altersteilzeit also sehr verändert.

Gut zu wissen:
Viel flexibler und damit attraktiver ist die sogenannte 

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (Sabbatjahr) nach § 65 LBG!

Es ist eine befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der man für eine Phase der Teilzeitbeschäftigung komplett freigestellt wird, ähnlich dem oben erwähnten Blockmodell der Altersteilzeit.

Hier einige positive Aspekte der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell nach § 65 LBG im Überblick:

  • Der Bewilligungszeitraum der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell beträgt insgesamt max. 7 Jahre und lässt sich bezüglich der zeitlichen Planung der Ansparphase sowie der Freistellungs- bzw. Ermäßigungsphase sehr flexibel gestalten.
  • Sie kann mehrmals in Anspruch genommen werden.
  • Man muss nicht auf die Altersermäßigung verzichten.

Weitere Informationen zur Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (Sabbatjahr) finden Sie hier .

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:
Antrag an die BR Düsseldorf – Altersteilzeit