Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich

Für Tarifbeschäftigte mit einem GdB von mindestens 30 ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Lehrerinnen und Lehrer, die sich in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis befinden, da sie bei der Einstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet wurden und das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben jetzt die Chance verbeamtet zu werden.

Im Urteil vom 19.06.2013 hat das Hessische Landessozialgericht (Az: L6 AL 116/12) entschieden, dass bei einem angestellten Lehrer mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auf die Tätigkeit im Beamtenverhältnis abzustellen ist mit der Folge, dass bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich ist.

Insofern muss einem behinderten Lehrer mit einem GdB von mindestens 30 eine Gleichstellung von der Arbeitsagentur ausgestellt werden, so dass bei der Verbeamtung demzufolge die geringere Prognose für Schwerbehinderte gilt!

Empfehlung:
Kolleginnen und Kollegen mit einem GdB von 30 oder 40, die unter der Altersgrenze von 43 Jahren unbefristet ihren Dienst versehen, sollten umgehend die Gleichstellung beantragen, damit sie noch nachträglich verbeamtet werden können.